Immobilien sind mehr als vier Wände – sie sind ein Zuhause, ein Stück Familiengeschichte, manchmal ein Vermächtnis. Gerade bei Erbschaft, Scheidung oder Streit unter Miteigentümern wird aus einem Haus oder einer Wohnung schnell ein sensibles Thema. Dann braucht es einen erfahrenen, neutralen und diskreten Immobilienexperten, der nicht nur den Markt versteht, sondern auch die Menschen.
Das Team von Steffen Meyer Immobilien blickt auf über 20 Jahre Erfahrung in der Immobilienvermittlung zurück – in Herrenberg, Böblingen, Stuttgart und Umgebung.
Unsere Spezialisierung – Ihr Vorteil
Bei komplexen und emotionalen Immobilienverkäufen kommt es auf vier Dinge an:
- Neutralität und Diskretion: Wir handeln unparteiisch und schaffen eine vertrauensvolle Basis für alle Beteiligten.
- Starkes Netzwerk: Wir arbeiten eng mit Notaren, Fachanwälten und Steuerberatern zusammen – so werden rechtliche und steuerliche Fragen von den richtigen Fachleuten geklärt.
- Marktgerechte Bewertung: Wir ermitteln objektiv den aktuellen Marktwert – oft die wichtigste Grundlage für eine Einigung. Mehr zur Immobilienbewertung.
- Strukturierte Vermarktung: Ein professioneller Verkauf schafft schnell Liquidität und Klarheit.
Erbschaft: Immobilie in der Erbengemeinschaft verkaufen
Nach einem Todesfall ist die emotionale Belastung groß. Dazu kommen rechtliche und finanzielle Fragen rund um das geerbte Haus oder die Wohnung. Wir unterstützen Erben und Erbengemeinschaften dabei,
- eine faire Einigung zu finden,
- den Verkaufswert professionell zu bestimmen und
- den Verkauf transparent und konfliktfrei abzuwickeln.
Unser Ziel: Spannungen vermeiden und eine Lösung schaffen, mit der alle Parteien leben können.
Scheidung: Faire Lösungen für die gemeinsame Immobilie
Wenn sich Wege trennen, muss auch über das gemeinsame Haus oder die gemeinsame Wohnung entschieden werden. Ob Verkauf an Dritte oder Übernahme durch einen Partner – wir helfen,
- eine neutrale Wertermittlung zu erstellen,
- emotionale Konflikte zu entschärfen und
- schnelle, faire Entscheidungen zu ermöglichen.
Wir wissen: In dieser Lebensphase sind Verlässlichkeit und Fingerspitzengefühl wichtiger als je zuvor.
Streit unter Miteigentümern: Wir vermitteln mit Ruhe und Kompetenz
Auch außerhalb von Erb- oder Scheidungsfällen kommt es zu Unstimmigkeiten zwischen Miteigentümern. Unsere Rolle ist es, lösungsorientiert zu moderieren und wirtschaftlich sinnvolle Wege aufzuzeigen – ob durch Verkauf, Aufteilung oder Vermietung.
Teilungsversteigerung vermeiden – bevor es zu spät ist
Können sich Miterben oder Ehepartner nicht einigen, kann jeder Miteigentümer die Teilungsversteigerung beim Amtsgericht beantragen. Diese endet häufig mit einem Erlös deutlich unter dem Marktwert – zum Nachteil aller Beteiligten. Ein freihändiger, gut vorbereiteter Verkauf erzielt in der Regel einen höheren Preis und erspart Ihnen ein langes Verfahren. Sprechen Sie uns an, solange noch Zeit für eine gemeinsame Lösung ist.
Ihre Ansprechpartner für den Ausgleich: Siegfried Betz und Steffen Meyer
Unsere Mediatoren Siegfried Betz und Steffen Meyer setzen sich für das Beste aller Parteien ein – auch bei zerstrittenen Erbengemeinschaften. Gemeinsam mit Ihnen suchen sie einen Konsens, der allen Beteiligten einen friedlichen Abschluss ermöglicht und gleichzeitig den bestmöglichen Kaufpreis für die Immobilie erzielt.
In vielen Fällen konnten wir so eine faire und friedliche Lösung mit einem für alle bestmöglichen Ergebnis erreichen. Lesen Sie, was unsere Kunden über uns sagen, oder sehen Sie sich unsere vermittelten Objekte an.
Warum wir der richtige Ansprechpartner sind
- ✔ Ein Team mit über 20 Jahren Erfahrung und fundierter Marktkenntnis im Kreis Böblingen
- ✔ Einfühlsame, aber konsequente Vorgehensweise
- ✔ Diskrete und transparente Kommunikation
- ✔ Starke Partner im rechtlichen und steuerlichen Umfeld
Häufige Fragen
Kann ein Miterbe den Verkauf der geerbten Immobilie erzwingen?
Über den Verkauf entscheidet die Erbengemeinschaft grundsätzlich gemeinsam. Kommt keine Einigung zustande, kann jeder Miterbe die Teilungsversteigerung beantragen. Ein einvernehmlicher Verkauf ist für alle meist die wirtschaftlich bessere Lösung.
Wer bestimmt bei einer Scheidung den Wert des Hauses?
Eine neutrale, nachvollziehbare Marktwertermittlung schafft die Grundlage für Verhandlungen – egal ob ein Partner übernimmt oder das Haus verkauft wird. Wir erstellen diese Bewertung für beide Seiten gleichermaßen.
Fällt beim Verkauf einer geerbten Immobilie Steuer an?
Das hängt vom Einzelfall ab, etwa davon, wie lange die Immobilie schon im Familienbesitz ist und ob sie selbst genutzt wurde. Bitte lassen Sie das vorab von Ihrem Steuerberater prüfen – gern vermitteln wir den Kontakt.
Was kostet mich das Vorgespräch?
Das erste persönliche Vorgespräch ist für Sie unverbindlich und kostenfrei. Eine Provision fällt bei uns nur an, wenn die Immobilie erfolgreich verkauft wird.
Hinweis: Wir sind Immobilienmakler und ersetzen keine Rechts- oder Steuerberatung.
Vertrauliches Vorgespräch vereinbaren
Sie befinden sich in einer Erb-, Scheidungs- oder Konfliktsituation und brauchen Unterstützung bei Ihrer Immobilie? Wir helfen Ihnen, aus einer schwierigen Lage das beste Ergebnis zu machen – fair, professionell und menschlich. Rufen Sie uns an unter 07032 815150 oder schreiben Sie uns.
